Alljährlich am 14. Juni wird der Blutspendetag weltweit begangen. So sollen die Menschen daran erinnert werden, dass mit der eigenen Bluspende ein anderer Mensch weiter leben kann.
Gesetzliche Bestimmungen
Deutschland
In Deutschland wird das Transfusionsgesetz und dessen Ausführungsbestimmungen, die Richtlinien für Hämotherapie angewandt, die vom Paul-Ehrlich-Institut in Zusammenarbeit mit der Bundesärztekammer festgelegt werden.
Erstspender dürfen nicht älter als 60 Jahre sein, für alle weiteren Spenden gilt eine Altersobergrenze von 68 Jahren. Seit 2009 dürfen Mehrfachblutspender bis einen Tag vor dem 71. Lebensjahr spenden. Voraussetzung für die Spende ab 68 Jahren ist jedoch, dass der Hausarzt des Spenders dem Blutspendedienst auf einem Formblatt bestätigt, dass sein Patient = Blutspender gesund ist und keine dauerhaften Medikamente einnimmt, die einer Blutspende entgegenstehen. Liegt dieses Attest dem Blutspendedienst vor (spätestens bei der 1. Spende nach dem 68. Geburtstag), wird für diesen Spender die Altersgrenze erhöht. Die Spender müssen mindestens 18 Jahre alt sein und mindestens 50 kg wiegen, Schwangere und stillende Mütter sind ausgeschlossen, gleiches gilt für AIDS-Kranke, Personen mit häufig wechselnden Sexualpartnern, homo- oder bisexuelle Männer (jedoch nicht lesbische Frauen) sowie Drogenabhängige und Gefängnisinsassen.
Aufgrund des damaligen gehäuften Auftretens der Rinderseuche BSE und der damit verbundenen erhöhten Gefahr einer Infektion mit Erregern der Creutzfeldt-Jakob-Krankheit, die in einigen Fällen schon durch Bluttransfusionen übertragen wurde, führen Aufenthalte in Großbritannien zwischen 1980 und 1996, die insgesamt länger als sechs Monate gedauert haben, ebenfalls zu einem Ausschluss. Gleiches gilt für den Fall, dass man zwischen dem 1. Januar 1980 und Ende 2003 in Großbritannien operiert wurde oder Bluttransfusionen erhielt.
Infektionen (Durchfall, eitrige Wunden, Fieber innerhalb der letzten vier Wochen), Tropenaufenthalte innerhalb der letzten sechs Monate, Herkunft aus Ländern mit häufigen Infektionskrankheiten, größere Operationen in den letzten sechs Monaten oder blutige Zahnentfernungen in den letzten drei Wochen oder frische Piercings und Tätowierungen (diagnostische Lücke) führen ebenso zu einem Ausschluss wie Antibiotikaeinnahme oder Impfungen in den letzten Wochen sowie bestimmte Psychopharmaka.
Zu beachten ist allerdings, dass die Fragen zu den Ausschlusskriterien durch Selbstauskunft beantwortet werden. Daher bleibt es letztlich dem Gewissen jedes/jeder Einzelnen überlassen, wie er/sie eine Frage beantwortet.
Organisationen
Blutspendedienste
In größeren Städten gibt es private und kommunale Blutspendedienste, die von den Kliniken organisiert werden. Viele Kliniken verfügen über eine Blutbank, bei denen man teilweise Blut gegen eine Aufwandsentschädigung spenden kann. Dieses Blut wird zur Deckung des eigenen Klinikbedarfes gesammelt.
Rotes Kreuz
In Österreich und Deutschland wird ein großer Teil des Blutspendedienstes durch das Österreichische Rote Kreuz beziehungsweise das Deutsche Rote Kreuz organisiert. Nach den Feststellungen der Bundesoberbehörde zur Beaufsichtigung des Blutspendewesens in Deutschland stellen die Blutspendedienste des Deutschen Roten Kreuzes mehr als 70 % der Vollblutspenden. Vollblutspenden erfolgen grundsätzlich unentgeltlich. Das Rote Kreuz führt in Deutschland täglich mit mobilen Einsatzteams etwa 130 Spendetermine durch (also ca. 15.000 Vollblutspenden), sowohl in Städten als auch in ländlichen Regionen. Darüber hinaus werden auch Blutspenden in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen usw. durchgeführt. In Kooperation mit dem Blutspendedienst der Bundeswehr werden auch in Einrichtungen der Bundeswehr Blutspendeaktionen vom DRK durchgeführt. Daneben verfügen die Blutspendedienste auch über Busse, um Blutspendetermine zum Beispiel im Rahmen von Veranstaltungen zu ermöglichen.
In Deutschland werden vom Deutschen Roten Kreuz mehrmalige Blutspender in gewissen Abständen mit der Blutspender-Ehrennadel ausgezeichnet. Eine entsprechende Auszeichnung in Österreich ist die Medaille für Verdienste um das Blutspenden des Österreichischen Roten Kreuzes.
Staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste (StKB)
75 staatlich-kommunale und universitäre Blutspendedienste, darunter 31 universitäre Einrichtungen, sind sowohl örtlich als auch organisatorisch in öffentlich-rechtlichen Krankenhäusern integriert. Wesentliches Kernstück der StKB ist eine streng bedarfsorientierte Herstellung von Blut und Blutprodukten verbunden mit einer rationellen, bedarfsgerechten Therapie mit Blutkomponenten im Sinne einer optimalen patientennahen Versorgung.
Jährlich werden von den klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) von über 450.000 Blutspendern ca. 1.400.000 Blutspenden entnommen, davon 950.000 Vollblutspenden, 300.000 Plasmaspenden (mittels maschineller Apherese) und 150.000 Thrombozytenspenden (mittels maschineller Apherese). Daraus werden ca. 2.500.000 Blutkomponenten hergestellt und als 950.000 Erythrozytenkonzentrate, 345.000 Thrombozytenkonzentrate sowie 150.000 Liter gefrorenes Frischplasma für die therapeutische Anwendung bei Patienten zur Verfügung gestellt. Für die pharmazeutische Herstellung von Spezialpräparaten haben die klinikintegrierten staatlich-kommunalen Blutspendedienste 220.000 Liter Sourceplasma geliefert.
Blutspendedienst der Bundeswehr
Der Blutspendedienst der Bundeswehr ist die Laborabteilung V des Zentralen Instituts des Sanitätsdienstes der Bundeswehr Koblenz. Sein Auftrag: Versorgung aller Bundeswehrkrankenhäuser und Einsatzlazarette mit Blutkonserven.
Unabhängige Blutspendedienste (VUBD)
Das Blutspendesystem in Deutschland ruht auf drei Säulen. Neben den fünf großen Blutspendediensten des DRK und den staatlich-kommunalen Blutspendediensten (StKB) gibt es auch unabhängige, private Blutspendedienste in der Bundesrepublik. Diese sind im Verband unabhängiger Blutspendedienste e.V. (VUBD) organisiert. Mit über 870.000 Spenden im Jahr 2008 und 27 Blut- und Plasmaspendezentren in Deutschland ist der Leipziger Blutspendedienst Haema der Größte unter den Unabhängigen.
Krankenhäuser
Auch Krankenhäuser organisieren in vielen Fällen eine eigene Blutspendeorganisation, da sie für den normalen Betrieb auch über die notwendigen Laboreinrichtungen verfügen und daher kein zusätzlicher Aufwand notwendig ist.
Pharma-Unternehmen
Weiterhin bieten einige Pharma-Unternehmen Blutspendedienste an, die das Blut für pharmazeutische Zwecke verwenden. Denn obwohl heute viele Medikamente synthetisch hergestellt werden können, verbietet sich dies für einige Wirkstoffe. Ein Hauptgrund liegt in der Chiralität einiger Wirkstoffe. Diese können in der Natur in zwei Formen (linkshändig oder rechtshändig) auftauchen. Im Menschen ist aber nur eine Form wirksam. Im besten Fall ist die andere Form unwirksam, im schlimmsten Fall ist diese andere Form giftig. Da synthetische Verfahren beide Formen in gleichen Teilen produzieren und diese chemisch nur sehr aufwendig zu trennen sind, müssen für diese Stoffe natürliche Vorkommen verwendet werden, z. B. Blut- oder Plasmaspenden. Organspenden fallen nicht darunter.
Quelle : http://de.wikipedia.org