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Sittkichkeit – 2. Sich enthalten vom Diebstahl (adinnadana-veramani).

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  • „Er meidet das Stehlen, er steht ab vom Nehmen des Nichtgegebenen. Was da ein anderer im Dorfe oder Walde an Hab und Gut besitzt, dieses ihm nicht Gegebene eignet er sich nicht in diebischer Absicht an…“

„Nehmen von nicht Gegebenen“ heißt, sich etwas in diebischer Absicht anzueignen, was einem anderen gehört. Wenn man genau weiß, dass eine Sache keinen Eigentümer hat, wie etwa irgendwelche Steine, Holz oder sogar Edelsteine die man in der Erde findet, kann man diese nehmen. Ein Vergehen ist es aber – obwohl dies nicht ausdrücklich erwähnt wird – wenn man etwas behält, was man eigentlich dem Eigentümer zurückgeben sollte. Die Kommentare erwähnen einige Wege des „Nehmen von nicht Gegebenen“, von denen die am bekanntesten hier aufgezählt werden sollen:

  • 1. Diebstahl: Fremdes Eigentum heimlich wegnehmen, etwa durch Einbruch, Taschendiebstahl usw.
  • 2. Raub: Fremdes Eigentum offen wegnehmen, mittels Gewalt oder Drohungen.
  • 3. Entreißen: Schnell ausgeführter Diebstahl, auf den der andere nicht gefasst ist.
  • 4. Betrug: Sich durch falsche Angaben einen Vorteil verschaffen, um sich etwas anzueignen, dass einem Anderen gehört.
  • 5. Täuschung: Kunden durch die Verwendung falscher Gewichte und Maße übervorteilen.

Die Schwere der Tat ist von drei Faktoren abhängig: vom Wert des Objekts, von der Person des Bestohlenen und von der subjektiven Situation und Person des Diebes. Was den ersten Faktor betrifft, ist die moralische Schwere direkt proportional zum Wert des entwendeten Objekts, der Zweite gewinnt mit der moralischen Qualität des Bestohlenen an Gewicht, der Dritte ist abhängig davon, ob das Motiv des Diebes etwa Gier oder Aversion sind. Zumeist ist die Gier das Motiv, jedoch kann auch der Hass zum Diebstahl führen. In diesem Fall geht es dem Dieb weniger darum, etwas zu besitzen, sondern darum, jemanden Schaden zuzufügen. Bezüglich der karmischen Auswirkungen wiegt der Hass als Motiv schwerer als die bloße Gier.

Der positive Gegenpart des Diebstahls ist die Ehrlichkeit, die den Besitz anderer respektiert und auch deren Wunsch, diesen nach ihren eigenen Vorstellungen zu verwenden. Auch die Tugend der Genügsamkeit ist hier von Bedeutung, die Zufriedenheit mit dem was man hat, ohne den Zwang, eigenen Wohlstand rücksichtslos vermehren zu müssen. Die höchste entgegen gesetzte Tugend ist die Großzügigkeit, die den eigenen Wohlstand und Besitz zum Wohle anderer hergeben kann.

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